ÜBER UNS

Die AP2J, kurz erklärt.

Der am 17. Januar 2024 in Genf gegründete Verein AP2J hat zum Ziel, im öffentlichen Interesse Behörden und Gerichte anzurufen.

Bis heute ist seine gesamte Arbeit ehrenamtlich.

« in der Gewissheit, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht »

Präambel der Schweizerischen Bundesverfassung

0

Dossiers aufgegeben.

0

Franken Vergütung ausbezahlt.

100%

der Belege und Rechtsschriften veröffentlicht.

Hängiges Verfahren vor dem Bundesgericht Urteil ACST/16/2026

Warum die AP2J existiert

Rechte, die nicht ausgeübt werden, schützen am Ende niemanden mehr. Die AP2J existiert, weil Rechte, die zur Kontrolle der Institutionen vorgesehen sind — der Zugang zu Dokumenten, das Petitionsrecht, das Recht auf Zugang zu einem Gericht — im juristischen und justiziellen Bereich toter Buchstabe geblieben sind, insbesondere in Genf.

Wir brechen Türen auf, wo Schweigen die Norm ist, wir rufen die Gerichte an, wenn die Verwaltung ablehnt, und wir veröffentlichen die Gesamtheit unserer Belege.

Das ist die Aufgabe der Zivilgesellschaft in einer Demokratie: dafür zu sorgen, dass die demokratischen Schutzmechanismen und die Kontrolle der Institutionen tatsächlich möglich sind — und sie auszuüben, wenn niemand es tut.

Wie die AP2J handelt

01

Zugang zu Dokumenten

Die Herausgabe von Dokumenten verlangen, die sich im Besitz der Behörden befinden, und im Falle einer Verweigerung die zuständigen Schlichtungs- und Beschwerdeinstanzen anrufen.

02

Beschwerde

Formelle Entscheide provozieren, um sie vor Gericht anzufechten — vom Kanton bis zum Bundesgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

03

Petition

Unterschriften sammeln und bei den Behörden einreichen, damit ein Thema auf die Tagesordnung gesetzt wird.

04

Aufsichtsanzeige

Missstände bei den zuständigen Aufsichtsbehörden melden — vom Rechnungshof bis zu den Bundesbehörden.

Vertreter des Vorstands

Präsident

Baptiste Gold

Vizepräsident

Mohanad Farjani

Sprecher

David Gold

Die AP2J hat dafür gekämpft, dass die Identität ihrer übrigen Mitglieder geschützt bleibt. Die Verfassungskammer des Justizhofs hat dies im Urteil ACST/16/2026 bestätigt.

Statuten →

Verpflichtungen

  • BeiträgeDie Mitgliedschaft ist ein bürgerschaftlicher Akt. Ihr Betrag ist frei wählbar. Nichtzahlung führt nicht zum Ausschluss.
  • SchutzAnonymität der Mitglieder garantiert und gerichtlich verteidigt. Kein Drittanbieter-Tracker, keine nicht-essentiellen Cookies, kein Werbepixel auf den Kanälen des Vereins.
  • HartnäckigkeitKein einziges Dossier wurde aufgegeben. Jede Ablehnung wird vor der nächsthöheren Instanz angefochten.

Werte

Transparenz

Öffentliche Rechnungslegung, namentlich genannte Führung, dokumentierte Korrekturen.

Unabhängigkeit

Keine politische, wirtschaftliche oder institutionelle Macht bestimmt die Prioritäten des Vereins.

Pluralismus

Keine parteipolitische Positionierung. Die Dossiers werden auf der Grundlage von Belegen bearbeitet, unabhängig von der politischen Farbe der Beteiligten.

Sorgfalt

Jede Aussage verweist auf ihre Quelle. Das Gegendarstellungsrecht wird respektiert.

Öffentlichkeit

Die Gesamtheit der Belege, Rechtsschriften und Entscheide wird veröffentlicht. Nichts wird zurückgehalten.