MITGLIED WERDEN

Der AP2J beitreten: ein bürgerschaftlicher Akt, keine Transaktion.

Die Mitgliedschaft steht jeder Person und jeder Organisation offen (Art. 3 der Statuten). Der Beitrag ist frei wählbar. Die Identität der Mitglieder ist geschützt: die Verfassungskammer hat dies im Urteil ACST/16/2026 bestätigt.

Einzelmitglied

Beitreten.

Offen für jede Person, die einen Antrag stellt. Die Mitgliedschaft berechtigt zum Stimmrecht an der Generalversammlung und zum Zugang zu den Arbeiten des Vereins.

  • Aufnahme durch den Vorstand (Art. 3 Abs. 1)
  • Beitrag frei wählbar
  • Identität geschützt
Beitreten
Kollektivmitglied oder Verbündeter

Kollektivmitgliedschaft oder Partnerschaft.

Jede Organisation oder Vereinigung kann Kollektivmitglied werden (Art. 3 Abs. 2). Zusammenarbeit bei Dossiers, gebündelte Expertise, gemeinsame Communiqués.

  • Vereine, unabhängige Medien, Gewerkschaften, Beobachtungsstellen
  • Beitrag frei wählbar
  • Jeder behält seine Unabhängigkeit
Partnerschaft vorschlagen

Probleme mit dem Formular? Schreiben Sie uns an contact@ap2j.ch.