MITGLIED WERDEN
Der AP2J beitreten: ein bürgerschaftlicher Akt, keine Transaktion.
Die Mitgliedschaft steht jeder Person und jeder Organisation offen (Art. 3 der Statuten). Der Beitrag ist frei wählbar. Die Identität der Mitglieder ist geschützt: die Verfassungskammer hat dies im Urteil ACST/16/2026 bestätigt.
Einzelmitglied
Beitreten.
Offen für jede Person, die einen Antrag stellt. Die Mitgliedschaft berechtigt zum Stimmrecht an der Generalversammlung und zum Zugang zu den Arbeiten des Vereins.
- Aufnahme durch den Vorstand (Art. 3 Abs. 1)
- Beitrag frei wählbar
- Identität geschützt
Kollektivmitglied oder Verbündeter
Kollektivmitgliedschaft oder Partnerschaft.
Jede Organisation oder Vereinigung kann Kollektivmitglied werden (Art. 3 Abs. 2). Zusammenarbeit bei Dossiers, gebündelte Expertise, gemeinsame Communiqués.
- Vereine, unabhängige Medien, Gewerkschaften, Beobachtungsstellen
- Beitrag frei wählbar
- Jeder behält seine Unabhängigkeit